Vereinfacht gesagt: immer wenn sich Grenzen am Grundstück ändern oder wenn die Lage der Grenzpunkte unklar ist, benötigen Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur der mittels der sog. Katastervermessung Ihnen weiter hilft.
Es werden neue Grenzen bestimmt / vorhandene Grenzen geändert, oder fehlende Grenzpunkte in der Örtlichkeit abgemarkt.
Der Inhalt der Liegenschaftsvermessungen richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (VwVLV), Verwaltungsvorschrift für die Führung des Liegenschaftskatasters (VwVLK) und dem Vermessungsgesetz (VermG).
Die Gebühr hierfür ist von allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren nach der Gebührenverordnung MLR (GebVO MLR) zu berechnen.
Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne, kostenfrei.
Frauengraben 28
89073 Ulm
Telefon: 0731 / 64 8 64
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